Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Beschäftigten im Luftsicherheitsbereich, die in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle und in Servicebereichen tätig sind, zu einem bis zu zweitägigen Warnstreik am Donnerstag, 20. April 2023 und Freitag, 21. April 2023 aufgerufen.

Die zweitägigen Warnstreiks haben an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Köln/Bonn
stattgefunden. Die eintägigen Warnstreiks haben an den Flughäfen Stuttgart und Karlsruhe/Baden-Baden stattgefunden. Im Zusammenhang mit den Streiks kam es zu längeren Wartezeiten bis hin zu Flugausfällen oder -streichungen.

Zum Hintergrund der Warnstreiks:

ver.di steht seit Jahren mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) in Verhandlungen, um die Zeitzuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie eine bessere tarifliche Regelung zur Entlohnung von Überstunden für die Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen zu erhöhen.

Ein schriftliches Angebot des BDLS ist bisher unzureichend und nicht einigungsfähig, da es für Arbeit an Samstagen und Sonntagen keine Verbesserungen bringt, für Arbeit in der Nacht erst ab 22 Uhr und nicht ab 20 Uhr Zuschläge und der Zuschlag nicht auf 25 Prozent angehoben werden soll. Für Mehrarbeit/Überstunden wollen die Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitbeschäftigte auch künftig faktisch keine Zuschläge zahlen. Die Fortsetzung der Verhandlungen am 11. und 12. April 2023 haben zu keiner Lösung geführt und die Arbeitgeber haben kein verbessertes und somit einigungsfähiges Angebot unterbreitet.

Mit dieser Haltung provozierte der BDLS weitere Warnstreiks an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Hamburg, Stuttgart und Karlsruhe/Baden-Baden.

Die Zuschläge wurden seit 2006 nicht mehr verbessert und seit 2013 wird über eine Erhöhung immer wieder verhandelt. Zuletzt wurde Anfang 2019 vereinbart, die Verhandlungen dazu fortzusetzen. Sie wurden im Januar 2020 mit folgenden Forderungen aufgenommen und im Februar 2020 fortgesetzt:

  • Zuschlag für Überstunden 30%, ab der 1. Stunde, die über die individuelle arbeitsvertragliche monatliche Arbeitszeit hinausgeht; Zuschlag für Sonntagsarbeit 50%, der auch für die Arbeit am Montag von 0 bis 4 Uhr gezahlt wird, wenn die Arbeit schon am Sonntag begonnen hat;

  • Zuschlag für Feiertagsarbeit 125%, der auch für die Arbeit nach einem Feiertag von 0 bis 4 Uhr gezahlt wird, wenn die Arbeit schon am Freitag aufgenommen wurde;

  • Zuschlag für Samstagsarbeit 25%;

  • Zuschlag für Arbeit an Oster- und Pfingstsonntag 125%;

  • Zuschlag für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr 125%;

  • Zuschlag für Arbeit am 1. Mai, 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember 150%. Bei Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen (Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) soll immer der höchste Zuschlag gezahlt werden.

  • Zuschlag für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr 25% und von 0 bis 4 Uhr 40%, wenn die Arbeit bereits vor 0 Uhr begonnen hat.
Nachtzuschläge sollen zusätzlich zu den anderen Zuschlägen gewährt werden.

Wegen der Pandemie wurden die Verhandlungen vom BDLS nicht weitergeführt. Erst durch eine erneute Verabredung in der Entgelttarifrunde 2022 war der BDLS endlich bereit, über die Forderungen zu verhandeln. In weiteren sechs Verhandlungsrunden im Jahr 2022 konnte kein Ergebnis erzielt werden. Es liegt nach wie vor kein einigungsfähiges Angebot vor. Die Arbeitgeber schieben das Thema immer wieder auf die lange Bank und verhindern seit Jahren bessere Zeitzuschläge und sparen damit zu Lasten der Luftsicherheitsfachkräfte.


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