ver.di unterstützt Beschäftigte, die dagegen vorgehen!

In mehreren Sicherheitsunternehmen der Luftsicherheit wurden Beschäftigte darüber informiert, dass bestehende Minusstunden in das Planungs-/Arbeitszeitkonto für den neuen Ausgleichszeitraum ab 1. April 2026 übertragen werden sollen.

Diese Vorgehensweise ist durch den Tarifvertrag nicht abgedeckt.

Hintergrund ist die tarifliche Regelung zum Ausgleichszeitraum, da ab 1. April 2026 die Regelungen zur Jahresmehrarbeitszuschlag in § 13 Abs. 12 und 13 gelten. Der Manteltarifvertrag sieht einen festen Ausgleichszeitraum vom 01.04. bis zum 31.03. des Folgejahres vor. Nach Auffassung von ver.di handelt es sich dabei um einen festen Ausgleichszeitraumzeitraum, der an dessen Ende ausgeglichen sein soll: Bei Plusstunden ist der Stundenlohn mit dem Jahresmehrarbeitszuschlag auszuzahlen bzw. auf Wunsch des Beschäftigten in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln, bei Minusstunden sind diese zu streichen. Der Tarifvertrag sieht keine Übertragung von Stunden vor.

Deshalb widerspricht eine Fortschreibung von Minusstunden im Planungs-/Arbeitszeitkonto dem Sinn und Zweck eines Ausgleichszeitraums.

Denn:

Die Verantwortung für die Dienst- und Einsatzplanung liegt beim Arbeitgeber. Beschäftigte haben keinen Einfluss darauf, ob sie ausreichend verplant werden, um ihre vereinbarte Arbeitszeit zu erreichen. Das Risiko unzureichender Einsatzplanung darf deshalb nicht auf die Kolleginnen und Kollegen übertragen werden.

Beschäftigte müssen Ansprüche geltend machen! Jetzt aktiv werden!

Der Tarifvertrag sieht vor, dass Beschäftigte ihre Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs geltend gemacht werden müssen. Wer betroffen ist, sollte seinen Anspruch schriftlich geltend machen.

ver.di unterstützt seine Mitglieder hierbei umfassend.

Unsere Rechtsabteilungen sind auf die Thematik vorbereitet. Darüber hinaus stellt ver.di Musterunterlagen und rechtliche Hilfestellungen zur Verfügung, um in möglichen gerichtlichen Verfahren zu unterstützen.

Mitglieder können sich hierzu an ihre örtlichen Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre wenden.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Geltendmachungen

Luftsicherheitsbeschäftigte an nicht genannten Flughäfen wenden sich an: luftverkehr@verdi.de

ver.di wird die Interessen der Beschäftigten auch in dieser Frage konsequent vertreten und die notwendigen Gerichtsverfahren unterstützen.


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