Seit Juni 2025 ist im MTV ein fester Ausgleichszeitraum von zwölf Monaten grundsätzlich vom 1. April bis 31. März des folgenden Jahres in Kraft (§ 13 Absatz 4). Dies bedeutet, dass zum 1. April 2026 die Arbeitszeit genullt werden muss. Das bedeutet konkret: Alle Arbeitszeitkonten müssen erstmals vollständig auf N U L L gesetzt werden. Wichtig …