Die ver.di Bundestarifkommission (BTK) hat am 13. Dezember in Berlin die Tarifverhandlungen zur Entgeltrunde 2024 aufgenommen und unsere Forderungen begründet. Der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) hat kein Angebot vorgelegt und sich noch nicht konkret zu unseren Forderungen geäußert.

Die Arbeitgeber haben in dieser Tarifrunde Gegenforderungen gestellt. Sie fordern die Vereinbarung eines Schlichtungsabkommens. Nach dem vorgelegten Vorschlag können die Arbeitgeber die Schlichtung anrufen und dann soll Friedenspflicht gelten. Damit könnten sie jederzeit uns die Möglichkeit des Streiks in der laufenden Tarifrunde nehmen. Darüber hinaus haben sie uns mitgeteilt, dass sie vor dem Hintergrund der bislang noch immer nicht refinanzierten Mehrkosten in Millionenhöhe, die sich aus der Erhöhung der Zeitzuschläge und dem Abschluss des TV Führungskräftezulagen ergeben haben, künftig weder „rückwirkende“ Tarifvertragsabschlüsse akzeptieren könnten, noch Tarifvertragsobjekte abschließen würden, die aufgrund fehlender notwendiger, angemessener Vorlaufzeiten eine Refinanzierung durch die Auftraggeber nicht zulasse.

Das vorgelegte Schlichtungsabkommen würde die Dauer der Tarifrunde noch mehr verlängern und den Beschäftigten das Streikrecht nehmen. Im Ergebnis würden die Luftsicherheitsfachkräfte noch bestraft, da die Arbeitgeber mit der Schlichtung die Verhandlungen in die Länge ziehen und einen rückwirkenden Tarifabschluss ablehnen könnten. Das ist für uns kein gangbarer Weg.

Die Arbeitgeber haben in der ersten Verhandlungsrunde kein Angebot zu unseren Forderungen vorgelegt, obwohl ihnen die Forderungen schriftlich seit 12 Tagen vorliegen. Sie verwiesen auf die

finanziellen Belastungen aus dem Tarifabschluss zu den Zuschlägen, die im Jahr 2024 und 2025 weiter steigen würden. Unsere Forderungen sind durch die hohen Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie sowie den steigenden Mieten begründet und gerechtfertigt. Deshalb werden wir dafür kämpfen.

Unsere Forderung nach Bezahlung der Mehrarbeit mit einem Zuschlag von 30% ab der ersten Stunde wird von den Arbeitgebern – trotz ihrer Verhandlungszusage – anscheinend nicht als vorrangiger Verhandlungsgegenstand gesehen. Sie verweisen auch hier auf ihre finanziellen Belastungen und fehlende Refinanzierung. Wir wollen, dass Mehrarbeit endlich ab der 1. Stunde über der vereinbarte Arbeitszeit – auch für Teilzeitbeschäftigte – besser bezahlt wird.

Die Arbeitgeber lehnen für Führungskräfte und andere operativ tätigen betrieblichen Beschäftigten einen tariflichen Anspruch auf Erhöhung des Entgelts entsprechend der Lohnerhöhung der Stundenentgelte für die Luftsicherheitsfachkräfte ab, wenn das Monatsentgelt über 4.000 Euro beträgt. Schon nach dem letzten Tarifabschluss haben Kolleginnen und Kollegen nicht die Lohnerhöhung für 2023 erhalten, weil sie mehr als 4000 Euro Monatsentgelt bekamen. Lohnerhöhungen dürfen nicht vom Gutdünken des Arbeitgebers abhängen. Es muss einen tariflichen Anspruch auf Lohnerhöhung geben.

Auch der TV Führungskräftezulagen wird nicht wie vereinbart umgesetzt. Teilweise wird sich auf Regelungen berufen und niedrigere Zulagen gezahlt, die nicht mehr gelten. Dies muss endlich klar verständigt und die Zulagen erhöht werden.

Deshalb sollten alle Führungskräfte und operativ tätigen betrieblichen Beschäftigten ver.di Mitglied werden und gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen für unsere Forderungen kämpfen!

Wichtig ist, dass viele Beschäftigte bei ver.di Mitglied werden!

Tarifverhandlungen und Tarifergebnisse fallen nicht vom Himmel. Viele Mitglieder und gemeinsames Handeln sind für ein gutes Tarifergebnis eine wesentliche Voraussetzung. Die ver.di-Bundestarifkommission Aviation ruft alle Kolleginnen und Kollegen in der Luftsicherheit zum aktiven Mitmachen in der Entgeltrunde auf. Jetzt aktiv werden.

www.mitgliedwerden.verdi.de

Eure Mitglieder der ver.di Bundestarifkommission Aviation


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