Liebe Kolleginnen und Kollegen,


bei dem Tarifvertrag über Funktionszulagen für Führungskräfte und Ausbildungspersonal hat es bei der redaktionellen Abfassung der Definitionen der Funktionen im Tarifvertrag mit dem BDLS gehakt. Letztlich haben wir uns auf eine Fassung einigen können. Wir hoffen sehr, dass es gelingt den Tarifvertrag so umzusetzen, dass Führungskräfte und Ausbildungspersonal davon profitieren. Aber auch bei der Absicherung des Besitzstandes wollte der BDLS keine umfassende Sicherung im Tarifvertrag regeln. Wir erwarten, dass die Arbeitgeber bereits höhere Zulagen für die Funktionen weiterhin gewähren und nicht absenken. Wir werden die Umsetzung im Blick behalten und darauf achten, dass die vereinbarten Regelungen auch entsprechend angewendet werden.


In der ver.di-Mitgliederbefragung wurde dem Tarifergebnis zu höheren Zeitzuschlägen und
Funktionszulagen klar zugestimmt. Der unterschriebene Tarifvertrag liegt jetzt vor.


Die Funktionszulagen betragen rückwirkend ab 1. Juli 2023 für Beschäftigte in den Entgeltgruppen
I – III des Entgelttarifvertrages für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen:

  • 1. Ebene Aufsichtspersonal 1,75 € pro geleisteter Stunde
    Luftsicherheitskontrollpersonal, die eine koordinierende Funktion in einer Gruppe wahrnehmen, Ansprechpartner-*innen sind und über die Qualifikation nach 11.2.4. EU-Verordnung 2015/1998
    verfügen. Dies gilt für reine Aufsichtstätigkeit und für operative Tätigkeit an Kontrollstellen.
  • 2. Ebene Aufsicht über Führungskräfte 1.Ebene 2,50 € pro geleisteter Stunde
    Luftsicherheitskontrollpersonal, die über die Qualifikation nach 11.2.4. EU-Verordnung 2015/1998
    verfügen und die Aufsicht über das Aufsichtspersonal haben. Sie sind nicht mehr operativ an Kontrollstellen tätig. Hierbei handelt es sich z.B. um Supervisor.
  • 3. Ebene Aufsicht über Führungskräfte 3,50 € pro geleisteter Stunde
    Luftsicherheitskontrollpersonal, die über die Qualifikation nach 11.2.4. EU-Verordnung 2015/1998
    verfügen und die Führungskräfte der 1. bzw. 2. Ebene beaufsichtigen und führen.
  • Ausbildungspersonal 2,50 € pro geleisteter Stunde
    Luftsicherheitskontrollpersonal mit einer Qualifikation als Ausbildungspersonal nach Ziffer 11.5. der
    EU-Verordnung 2015/1998 (Qualifikation von Ausbildern), die im operativen Bereich und bei Bedarf
    zeitweise in der praktischen Ausbildung oder im theoretischen Unterricht eingesetzt werden.

Das Ergebnis musste mit Streiks hart erkämpft werden. Leider haben sich an einigen Standorten nur wenig Führungskräfte an den Streiks beteiligt. Wenn die Tätigkeit besser honoriert werden soll, müssen sich die Führungskräfte und das Ausbildungspersonal in ver.di organisieren und aktiv werden.

Deshalb jetzt ver.di-Mitglied werden und Dich und ver.di stärken!
Mitmachen – Mitglied werden. www.mitgliedwerden.verdi.de


Die Lohnrunde 2024 steht schon vor der Tür, in der auch über höhere Zulagen verhandelt
wird. Darauf müssen wir uns gut vorbereiten und streikbereit sein!


Eure Mitglieder der
ver.di Bundestariftarifkommission Aviation


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