Ein wichtiger Erfolg für Betriebsräte und Beschäftigte in der Luftsicherheit: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat die Rechte von Betriebsräten bei der Durchführung von Teilbetriebsversammlungen während der Arbeitszeit deutlich gestärkt. Nachdem die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers (Sicherheitsdienstleister) gegen diese Entscheidung vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos geblieben ist, ist der Beschluss des LAG rechtskräftig. Gerade an Flughäfen hören Betriebsräte …