Rechte der Beschäftigten in der Luftsicherheit gestärkt: Teilbetriebsversammlungen während der Arbeitszeit zulässig!

Ein wichtiger Erfolg für Betriebsräte und Beschäftigte in der Luftsicherheit: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat die Rechte von Betriebsräten bei der Durchführung von Teilbetriebsversammlungen während der Arbeitszeit deutlich gestärkt. Nachdem die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers (Sicherheitsdienstleister) gegen diese Entscheidung vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos geblieben ist, ist der Beschluss des LAG rechtskräftig. Gerade an Flughäfen hören Betriebsräte …

Betriebsratswissen für die Luftsicherheit: Schulungsreihe nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Gemeinsam mit ver.di Bildung + Beratung bieten wir 2026 eine speziell auf die Luftsicherheitsbranche zugeschnittene Schulungsreihe für Betriebsräte an. Die Seminare richten sich insbesondere an neu gewählte Betriebsratsmitglieder sowie an Kolleg*innen, die ihre Kenntnisse der Betriebsverfassung vertiefen möchten. Neben den grundlegenden Rechten, Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten stehen die besonderen Rahmenbedingungen an Verkehrsflughäfen im Mittelpunkt. …